Die Gewaltenteilung in Deutschland ist in der Verfassung (dem Grundgesetz) verankert. Diese teilt die Staatsgewalt in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Gerichte und Regierungen sind Teile dieser Machtaufteilung, aber die Verfassung ist das grundlegende Dokument, das diese Struktur festlegt.