Die höchsten Organe der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundestag (Vertretung des Volkes), der Bundesrat (Vertretung der Länder) und die Bundesregierung (Exekutive). Das Bundesverfassungsgericht ist zwar von großer Bedeutung, wird aber in dieser Aufzählung der gesetzgebenden und ausführenden Gewalt nicht als gleichrangiges Organ genannt.